4. Ausgangsrechnungen an die Steuerberatung übergeben/exportieren
Stand. 05.12.2025
Die Ausgangsrechnungen können (je nach Buchungsform oder Vereinbarung mit der Steuerberatung, standardmäßig monatsweise) monatsweise, quaralsweise,quartalsweise, halbjährlich oder auch jährlich an die Steuerberatung übergeben werden.
Voraussetzung für den Export:
In der Spalte "G-Konto" muss für jede Buchungszeile ein gültiges Erlöskonto hinterlegt sein. Ohne G-Konto kann der Export nicht durchgeführt werden.
Schritte zum Export:
Hinweis:
Es empfiehlt sich, immer beim Monat "00" auszuwählen, damit alle Rechnungen, auch nachträglich erstellte aus frühreren Monaten, beim Export berücksichtigt werden. Bereits exportierte Buchungszeilen werden nicht erneut exportiert, daher werden keine Rechnungen doppelt exportiert.

