Wareneingänge erfassen (mit und ohne Bestellung)
Stand: 18.02.2026
Warenübernahme mit Bestellung:
Damit eine Warenübernahme mit Bestellung durchgeführt werden kann, muss die Bestellung zuvor über LotzApp beim Lieferanten aufgegeben werden. Bestellungen werden im Modul Bestellung generiert.
Zum Erfassen des Wareneingangs geht man wie folgt vor:
- Modul "WE-Lieferschein" - Warenuebernahme:
2. Im Reiter "offene Bestellungen" werden alle noch offenen Bestellungen der Lieferanten angezeigt:
3. Durch Klick auf eine Bestellung wird diese geöffnet und die bestellten Artikel werden angezeigt.
- In der Spalte "Liefermenge" scheint die bestellte Menge auf. Diese kann überschrieben werden, falls nur ein Teil der Menge geliefert wurde.
- In der Spalte "EK Lieferung" kann ein neuer Einkaufspreis eingetragen werden, falls sich dieser geändert hat.
- In der Spalte "VK" kann der aktuelle Verkaufspreis überschrieben werden.
- In der Spalte "geprüft" können bereits kontrollierte Positionen abgehakt werden, um bei großen Lieferungen eine bessere Übersicht zu behalten.
4. Wurden zusätzliche Artikel geliefert, die nicht in der Bestellung enthalen waren (z.B. weitere Artikel wurden kurzfristig telefonisch beim Lieferanten dazubestellt), dann können über den Button "alle Artikel des Lieferanten anzeigen" alle Artikel eingeblendet und zusätzlich erfasst werden.
5. Nach Erfassung aller Positionen, kann der Wareneingang gebucht werden. Dabei stehen folgende Felder zur Verfügung:
6. Der fertige WE-Lieferschein wird nun in der Übersicht im Modul WE-Lieferschein angezeigt
Wareneingang ohne Bestellung:
Ein Wareneingang kann auch ohne vorherige Bestellung erfasst werden.
- Modul "WE-Lieferschein" - Warenuebernahme:
2. Im Reiter "Lieferanten" wählt man den jeweiligen Lieferanten, zu dem der Wareneingang gebucht werden soll.
3. Nach Auswahl des Lieferanten werden alle Artikel angezeigt, bei denen dieser Lieferant im Modul Artikel hinterlegt ist
Ab diesem Punkt erfolgt die weitere Erfassung wie in der Anleitung "Warenübernahme mit Bestellung" (Punkt 3).















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