Skip to main content

Zusatz: Erfassung von Warengutschriften mit Umsatzsteuerpflicht

Stand: 09.03.2026

In bestimmten FällenFällen stellt nicht der Lieferant eine Rechnung aus, sondern der Kunde erstellt eine Gutschrift fürfür gelieferte Ware (=Gutschriftsverfahren).

Beispiel:
Ein Unternehmen liefert Ware an einen Kunden. Anstatt dass das Unternehmen eine Rechnung an den Kunden stellt, stellt der Kunde eine Gutschrift überüber den Warenwert an das Unternehmen aus.

FürFür das Unternehmen bedeutet das:

  • Die Gutschrift wird in der Buchhaltung als Eingangsrechnung erfasst, da ein Beleg vom Kunden vorliegt.
  • Steuerlich handelt es sich jedoch um einen Umsatz, da Ware verkauft wurde.
  • Daher muss die Umsatzsteuer abgeführtabgeführt werden und darf nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Akutelle Vorgehensweise bei der UVA-Erstellung:
  1. Modul Buchhaltung - UVA

    grafik.png

  2. jeweiliges Monat/Quartal auswählenauswählen & Klick auf den Vorsteuerbetrag

    grafik.png

  3. Neben allen Gutschriften erscheint der Button "UST"

    grafik.png

  4. Durch Klick auf den Button, kann festgelegt werden, dass die Gutschrift umsatzsteuerpflichtig ist

    grafik.png

    grafik.png

  5. Nach der Bestätigung,Bestätigung, wird der Betrag in die Umsatzsteuer aufgenommen

    grafik.png

Wichtiger Hinweis (zukünftigezukünftige Änderung)Änderung):
ZukünftigZukünftig wird diese Einstellung direkt bei der Erfassung der Eingangsrechnung folgen. Das bedeutet:
- Bereits beim Erfassen der Warengutschrift kann festgelegt werden, ob diese umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht.
- ZusätzlichZusätzlich wird auch die Anzeige in der Saldenliste angepasst, damit die Summe auch dort beim richtigen Sachkonto angezeigt wird.